Die Teilnahme am Rehabilitationssport steht grundsätzlich allen Personen offen. Die Notwendigkeit einer ärztlichen Verordnung ist hierbei nicht ausschlaggebend; vielmehr ist die Kostenübernahme der entscheidende Faktor.
Das Formular 56 für Rehabilitationssport ist erforderlich, um den vollen Leistungsanspruch auf Rehabilitationssport sowie die vollständige Kostenübernahme durch die zuständigen Kostenträger (gesetzliche oder private Krankenkassen) zu gewährleisten. Dieser Anspruch wird durch § 64 SGB IX geregelt.
Die Dauer des Leistungsanspruchs liegt zwischen 6 und 36 Monaten Zeit (Folgeverordnungen ausgenommen).